Bei meinen letzten Lesungen bin ich mehrfach gefragt worden: "Was haben die drei Fälle gemeinsam?" Nach meinen spontanen Antworten möchte ich hier nochmal einige Details näher betrachten. Allen Dreien wurde sexualisierte Gewalt angetan. Von Männern. Keine der drei Frauen blieb niedergeschmettert von diesen Taten am Boden liegen.
Im Gegenteil, alle drei befreiten sich aus der ihnen zugedachten Opferrolle. Sie haben trotz ihrer traumatischen Erlebnisse ihre Sprechfähigkeit wiedererlangt, stehen aufrecht da und wissen: Die Scham muss die Seite wechseln.
Maureen Kearney, Gisèle Pelicot, Collien Fernandes - 3 Frauen, 3 Fälle von sexualisierter Gewalt. Viele Parallelen, einige wichtige Unterschiede. Bildmontage Eva Stegen
Die Vergewaltigungen, ob physisch oder virtuell, haben viele Gemeinsamkeiten. Sie waren nicht Trieb-induziert, sondern eiskalt geplant und akribisch vorbereitet. Es ging nicht um Begehren und schon gar nicht Liebe, sondern darum, die Frauen zu beherrschen, zu erniedrigen, klein zu halten.
Doch in einem elementaren Detail unterscheiden sich die Fälle von Gisèle Pelicot und Collien Fernandes (mutmaßlich, mutmaßlich, mutmaßlich – Grüße gehen raus an alle Täter-Anwälte) von dem der Gewerkschafterin Maureen Kearney. Nur bei letzterem war es notwendig, das Opfer bis tief in die Privatsphäre auszuspionieren, um die Tagesabläufe und Routinen von ihr und ihrem Umfeld genau zu kennen, um daraus einen Plan zu entwickeln; Um den Moment abzupassen, in dem sie total schutz- und wehrlos ist; Um ungesehen und ungehört in ihr Haus einzudringen, ohne Spuren zu hinterlassen und sie in aller Seelenruhe zu quälen und zu demütigen; In der Gewissheit, dass niemand sie stört, verfolgt und zur Rechenschaft zieht. Und es ging nicht um persönliche Antipathien, um Hass oder Rachegelüste. Bei der Whistleblowerin (und einem weiteren, frappierend ähnlichen Fall) ging es darum, eine Frau zu zerstören, die schmutzige Deals verhindern wollte, bei denen es um viel Geld und hohe Provisionen ging.
Das war bei den Fällen von Gisèle Pelicot und Collien Fernandes offensichtlich anders gelagert. Die Informationen, welche die Täter brauchten, um ihre Opfer zu unterwerfen, bekamen sie (mutmaßlich) nicht, weil sie sie mit Methoden, die sonst nur Geheimdiensten zur Verfügung stehen, ausspioniert haben. Über die persönlichsten, intimsten Details weiß man Bescheid, wenn man die Frau tagtäglich aus nächster Nähe erlebt, mit ihr das vermeintlich sichere Zuhause teilt. Dieser Sachverhalt wird besonders deutlich, wenn man alle drei Fälle nebeneinander betrachtet.
Zur Unschuldsvermutung: Collien Fernandez versichert an Eides statt, dass der Tatverdächtige, Fernandes’ Ex-Ehemann Christian Ulmen, ein Geständnis abgelegt habe: „Ich war das, ich habe das getan“. Eine solche eidesstattliche Versicherung hat der Ex-Ehemann bisher nicht abgegeben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung: Für sie, dass sie nicht gelogen hat, für ihn, dass er nicht Täter war. Dieser Widerspruch kann hier nicht aufgelöst werden.